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Prüffristen für Medizinprodukte: MTK und STK

Sicherheitstechnische Kontrolle alle zwei Jahre, monatsgenau; messtechnische Kontrolle nach Anlage 2, jahresgenau. Fristen, Zuständigkeit und ein Rechenbeispiel.

Kurz gesagt: Die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist spätestens alle zwei Jahre fällig und läuft monatsgenau; die messtechnische Kontrolle (MTK) folgt den Fristen der Anlage 2 und läuft jahresgenau. Verpflichtet ist der Betreiber des Geräts, nicht der Händler oder die Werkstatt.

STK und MTK im Vergleich#

  Sicherheitstechnische Kontrolle Messtechnische Kontrolle
KurzformSTKMTK
Rechtsgrundlage § 12 MPBetreibV§ 15 MPBetreibV
Betroffene Geräte Produkte nach Anlage 1Produkte nach Anlage 2
Frist spätestens alle 2 Jahre1 bis 5 Jahre, je nach Gerät
Fristbeginn mit Ablauf des Monats der Inbetriebnahme oder der letzten Kontrolle mit Ablauf des Jahres der Inbetriebnahme oder der letzten Kontrolle
Verantwortlich der Betreiber (Klinik, Praxis, Pflegeeinrichtung)
Nachweis Protokoll mit Datum, Ergebnis und Messwerten; Aufbewahrung bis zur nächsten Kontrolle

Fristen der messtechnischen Kontrolle (Anlage 2)#

Gerät Frist gemeint sind
Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte 2 Jahre Oberarm- und Handgelenkgeräte, auch Langzeit-Blutdruckmessgeräte
Medizinische Elektrothermometer 2 Jahre Kontaktthermometer mit elektrischer Messwertaufnahme
Infrarot-Strahlungsthermometer 1 Jahr Ohr- und Stirnthermometer ohne Hautkontakt
Augentonometer 2 Jahre zur Messung des Augeninnendrucks
Diagnostikdosimeter 5 Jahre Dosimetrie in der Diagnostik

Warum die beiden Fristen unterschiedlich gerechnet werden#

Das ist der Punkt, an dem in der Praxis Termine verrutschen. Ein Beispiel für dasselbe Gerät, zuletzt geprüft am 14. März 2024:

  • STK: Die Frist läuft mit Ablauf des Monats März 2024. Zwei Jahre später ist sie am 31. März 2026 erschöpft.
  • MTK: Die Frist läuft mit Ablauf des Jahres 2024. Zwei Jahre später ist sie am 31. Dezember 2026 erschöpft.

Neun Monate Unterschied bei gleichem Prüfdatum. Wer beides in einer Liste führt, braucht deshalb zwei Rechenwege.

Neu für Defibrillatoren ab Januar 2027#

Automatisierte externe Defibrillatoren für Laien können von der sicherheitstechnischen Kontrolle befreit sein, wenn sie selbsttestend sind und regelmäßig sichtgeprüft werden. Für Geräte, die ab Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, kommt hinzu: Sie müssen ihre Selbsttestergebnisse dokumentieren und per Fernüberwachung an den Betreiber übermitteln (§ 12 Abs. 2 MPBetreibV). Wer jetzt AED beschafft, sollte diese Funktion in die Ausschreibung aufnehmen.

Häufige Fragen#

Wie oft muss ein Blutdruckmessgerät geprüft werden?
Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte unterliegen der messtechnischen Kontrolle alle zwei Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Gerät in Betrieb genommen oder zuletzt kontrolliert wurde (§ 15 MPBetreibV, Anlage 2). Ein Gerät, das im März 2024 kontrolliert wurde, ist damit bis zum 31.12.2026 in Ordnung.
Was ist der Unterschied zwischen STK und MTK?
Die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) prüft die elektrische und funktionale Sicherheit und ist spätestens alle zwei Jahre fällig, gerechnet mit Ablauf des Monats (§ 12 MPBetreibV). Die messtechnische Kontrolle (MTK) prüft, ob das Gerät richtig misst; ihre Fristen stehen in Anlage 2 und laufen mit Ablauf des Jahres (§ 15 MPBetreibV). STK ist monatsgenau, MTK jahresgenau.
Wer ist für die Prüfung verantwortlich?
Die Pflicht trifft den Betreiber des Medizinprodukts, also die Klinik, die Praxis oder die Pflegeeinrichtung. Ein Dienstleister kann die Kontrolle durchführen, die Verantwortung für die Einhaltung der Frist bleibt beim Betreiber.
Wie oft muss ein Ohrthermometer geprüft werden?
Infrarot-Strahlungsthermometer, zu denen Ohr- und Stirnthermometer zählen, unterliegen der messtechnischen Kontrolle jährlich. Sie haben damit die kürzeste Frist in Anlage 2 der MPBetreibV.
Gilt für Defibrillatoren eine Ausnahme?
Automatisierte externe Defibrillatoren für Laien können von der sicherheitstechnischen Kontrolle befreit sein, wenn sie selbsttestend sind und regelmäßig sichtgeprüft werden (§ 12 Abs. 2 MPBetreibV). Für ab Januar 2027 in Verkehr gebrachte Geräte gilt zusätzlich, dass sie ihre Selbsttestergebnisse dokumentieren und per Fernüberwachung an den Betreiber übermitteln müssen.
Was passiert, wenn eine Frist überschritten wird?
Das Gerät darf nicht weiterbetrieben werden, bis die Kontrolle nachgeholt ist. Aufsichtsbehörden prüfen die Protokolle; fehlende Nachweise sind ein Ordnungswidrigkeitentatbestand. Wer die Kontrolle durchführt, fertigt ein Protokoll mit Datum, Ergebnis und Messwerten an, das der Betreiber bis zur nächsten Kontrolle aufbewahrt.

Prüfung und Instandhaltung durch Nispel#

Wir führen messtechnische und sicherheitstechnische Kontrollen an Blutdruckmessgeräten, Langzeit-Blutdruckrekordern, Thermometern und weiteren Geräten durch, zum Festpreis und mit Protokoll und Prüfplakette. Die Abholung übernimmt DHL; Sie verpacken nur.

Stand: 19. August 2026. Rechtsgrundlage ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Fassung von 2025 (MPBetreibV bei gesetze-im-internet.de). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Verordnungstext in seiner jeweils geltenden Fassung.